Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

  1. Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der Käufer ist bei Abgabe seines Kaufangebotes mit deren Geltung einverstanden und erklärt die Wirksamkeit der Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertragsschluss.
  2. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, Vereinbarungen mündlicher oder fernmündlicher Art sowie Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich bestätigt sind.
  3. Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

§2 Preisangaben, Vertragsschluss

  1. Preisangaben des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, technische Änderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Die angezeigten Preise sind Nettopreise und beinhalten eine Transportversicherung. Fracht- und Versendungskosten werden zusammen mit der Ware in Rechnung gestellt. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind gesondertes Zubehör, die Installation und sonstige Nebenleistungen nicht im Preis inbegriffen.
  2. Eine vom Käufer abgegebene Bestellung ist bindend. Sie erlischt nur dann, wenn der Verkäufer das Angebot ablehnt oder das Angebot nicht binnen zehn Tagen seit Abgabe angenommen hat. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn der Verkäufer das Angebot des Käufers binnen zehn Tagen seit Abgabe entweder schriftlich annimmt oder aber mit der Zusendung der Waren beginnt.
  3. Ist der Käufer Unternehmer i. S. von § 14 BGB, so kommt der Kaufvertrag durch Zusendung einer Auftragsbestätigung seitens des Verkäufers zustande, wenn nicht der Käufer unverzüglich widerspricht. Bei schriftlichen Bestellungen sind Preisangaben, auf die der Käufer Bezug nimmt, ebenso freibleibend. Geringfügige Preisabweichungen bleiben daher vorbehalten.
  4. Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

 

§3 Zahlungsbedingungen

  1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind einschließlich der jeweils gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer per Vorkasse zu entrichten.
  2. Die Lieferung erfolgt gegen die vereinbarten Zahlungskonditionen.
  3. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertrag beruht.
  4. Ist der Käufer Unternehmer, so kann er sich auf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann berufen, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, unbestritten rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von vier Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Fall der Nichtabnahme ist der Verkäufer dazu berechtigt, vom Käufer 25,00 € pauschalierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Schadens- und Aufwendungsersatz niedriger ausfällt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Ersatz eines nachweisbar höheren Schadens ersetzt zu verlangen.

 

§4 Lieferfrist

  1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich individuell vereinbart werden, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand die Betriebsstätte des Verkäufers verlassen hat.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
  4. Teillieferungen sind innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch für den Käufer daraus nicht ergeben.

 

§5 Lieferumfang

  1. Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers bestimmt.

 

§6 Abnahme und Gefahrenübergang

  1. Mit Übergabe der Produkte an das Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Produkte sowie die Gefahr einer Lieferverzögerung auf den Käufer über. Verzögert sich die Absendung der Produkte durch ein Verhalten des Käufers, gehen die vorgenannten Gefahren mit der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  2. Für die Zusendung von Gegenständen an den Verkäufer trägt der Käufer die Gefahr bis zum Eintreffen an dem Geschäftssitz des Verkäufers. Sendungen an den Verkäufer sind stets freizumachen. Besteht ein Anspruch des Käufers für den Transport nicht aufkommen zu müssen, hat er nach Feststellung dieses Anspruchs gegenüber dem Verkäufer einen Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen in der von ihm nachzuweisenden Höhe.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Kommt der Käufer mit der Annahme in Verzug, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert.

 

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren aus dem Kaufvertrag bleiben bis zum Ausgleich der vom Verkäufer, aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen, Eigentum des Verkäufers. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen, noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer dazu berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Besteller ist dann zur Herausgabe des Kaufvertragsgegenstandes verpflichtet.
  3. Ist der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, so bleiben alle gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

 

§8 Gewährleistung

  1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren beim Verkauf von neuen Sachen in 2 Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden, beim Verkauf von gebrauchten Sachen in einem Jahr ab Ablieferung.
  2. Gewährleistungsansprüche des Käufers beschränken sich zunächst auf einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Kann der Verkäufer den der Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, oder ist für den Käufer ein weiterer Nachbesserungsverzug unzumutbar, so kann der Käufer anstelle der Nachbesserung nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, oder die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung).
  3. Ist der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, so stehen ihm die unter Ziff. 2 zustehenden Gewährleistungsansprüche nur dann zu, wenn er den Kaufgegenstand bei Abnahme unverzüglich untersucht hat und den Fehler gegenüber dem Verkäufer schriftlich gerügt hat.
  4. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
  5. a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

 

§9 Haftung

  1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalspflichten) und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

  1. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  2. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

 

§10 Rücksendungen

  1. Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Der Rücksendung muss eine Kopie der Rechnung und ggf. eine Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
  2. Ergibt die Überprüfung eines reklamierten Artikels, dass der vom Käufer geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, sondern dass der Artikel mangel- und fehlerfrei ist, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die Prüfkosten gegen Zahlung einer Pauschale in Höhe von 25,00 € zzgl. MwSt. pro Überprüfung in Rechnung zu stellen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwandes, dem Verkäufer der Nachweis eines höheren Aufwandes vorbehalten. Zusätzlich hat in diesem Fall der Käufer die Versandspesen zu zahlen. Prüfkosten und Versandspesen werden gegen Barnachnahme erhoben.

 

§11 Widerrufsrecht

  1. Der Käufer kann lt. §§ 355 ff. BGB die Bestellung 2 Wochen nach Eingang der Lieferung widerrufen. Davon ausgeschlossen sind bereits geöffnetes Verbrauchsmaterial wie z. B. Toner, Papier etc.
  2. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und sollte durch Rücksendung der Ware oder schriftlich per Brief oder Fax erfolgen.
  3. Der Verkäufer ist nach Eingang des Widerrufs und Erhalt der Ware verpflichtet, den Warenwert lt. § 347 Abs. 2 BGB, zzgl. der regulären inländischen Rücksendekosten, bei einem Warenwert über 40,00 € zu erstatten. Der Käufer ist zur freien Rücksendung der kompletten Ware in unbeschädigter Originalverpackung und verkaufsfähigem Zustand spätestens am 14. Tag nach Erhalt der Lieferung verpflichtet (unfreie Pakete können aus logistischen Gründen nicht angenommen werden). Die Ware muss sorgfältig und in einer separaten, gut gepolsterten Umverpackung zurückgesendet werden. Auf dem Paket muss die Aufschrift „WIDERRUF“ deutlich zu erkennen sein.
  4. Bei benutzter Ware wird die Wertminderung, Wertverfall, etc. nach § 357 Abs. 3 BGB in Rechnung gestellt. Eine Prüfung der Ware (Inaugenscheinnahme) ist gestattet, jedoch nicht die Inbetriebnahme bzw. Nutzung (ausprobieren). § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 entfällt somit. Defekte Ware ist gänzlich vom Widerruf ausgeschlossen.
  5. Gewerbliche Kunden sowie Dritte lt. § 351 BGB sind von dieser Regelung des Widerrufs ausgeschlossen.

 

 

§12 Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

§13 Verweise auf Internetseiten

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§14 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Verkäufers.
  2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
  3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  4. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

 

§16 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.

 

§17 Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: August 2018